Allgemeine Geschäftsbedingungen Datarecuperatie



1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen alle unsere Verträge oder Lieferungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die Vertragsbestandteil sind. Sie gelten unabhängig von den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.

2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teils davon berührt nicht die Gültigkeit anderer Klauseln oder Teile davon.

3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Spezifikationen und Preisangebote von DATARECUPERATIE nur für a Frist von vierzehn Tagen. Keine Verpflichtung seitens der Vertreter oder Vertreter von DATARECUPERATIE wird akzeptiert, wenn es nicht schriftlich vom Manager von DATARECUPERATIE genehmigt wurde.

4. Angelieferte Materialien werden von DATARECUPERATIE nicht zurückgenommen. Im Falle einer Stornierung der Bestellung bzw Kündigung des Vertrages durch den Vertragspartner hat DATARECUPERATIE die Wahl zwischen der erzwungenen Ausführung oder Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 30 % des Auftragswertes, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens, bestehend aus entgangenem Gewinn und sämtlichen Kosten.

5. Die Vertragspreise in den Angeboten werden auf der Grundlage der Löhne, Rohstoffe, Materialien und sonstigen Einstandspreisbestandteile am Tage der Angebotserstellung berechnet. Bei diesen Änderungen behält sich DATARECUPERATIE das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen.

6. Die Angebote von DATARECUPERATIE erfolgen freibleibend hinsichtlich der Liefer- und Ausführungstermine, die sind immer ungefähr. Die Nichteinhaltung der Fristen kann nur dann zu Schadensersatzansprüchen oder zur Auflösung des Vertrages führen, wenn die Lieferung oder Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer schriftlichen Inverzugsetzung des Vertragspartners erfolgt ist das Ereignis höherer Gewalt, wodurch die Ausführungsfrist einfach ausgesetzt wird. Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen eine bestimmte Preisvereinbarung getroffen wird, die an eine bestimmte Laufzeit geknüpft ist, kann diese Laufzeit ausnahmsweise höchstens um die gleiche Laufzeit verlängert werden – meist technischer Natur – ohne dass ein Preisnachlass berechnet wird.

7. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Verkauf und die Lieferung der Ware stets in der Sitz von DATARECUPERATIE. Die Ware kann von DATARECUPERATIE an die versendet werden Vertragspartner (auf dessen Gefahr) zu einem Preis von mindestens 17,50 Euro exkl. MwSt. Auch die zur Auslieferung oder Abholung bereitstehende Ware erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.

8. Die Zustellung oder Versendung von Waren auf Wunsch des Vertragspartners und/oder Auftraggebers erfolgt stets auf Kosten des Vertragspartners Vertragspartner und/onder Auftraggebers (einschließlich etwaiger Zölle) und unter dessen Verantwortung.

9. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Hauptsumme und des Zubehörs Eigentum von DATARECUPERATIE. Die Gefahr geht jedoch mit dem Verkauf, spätestens aber mit der Lieferung auf den Vertragspartner über.

10. Etwaige Reklamationen müssen per Einschreiben und innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung oder nach Ausführung der Bestellung mit einer klaren Beschreibung der Mängel erfolgen, die es DATARECUPERATIE ermöglicht, die Mängel vollständig zu erkennen. Nach Abnahme der gelieferten Ware werden Reklamationen wegen sichtbarer Mängel nicht anerkannt.

11. Die Gewährleistung für gelieferte Waren wird nur insoweit übernommen, als diese vom Lieferanten oder Hersteller zum Zeitpunkt der Lieferung übernommen wird. Jegliche Gewährleistungspflicht von DATARECUPERATIE entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt oder wenn die gelieferte Ware für andere als die üblichen Zwecke verwendet oder unsachgemäß behandelt oder gewartet wurde. Versteckte Mängel müssen DATA RECUPERATIE innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des versteckten Mangels per Einschreiben gemeldet werden, andernfalls werden sie nicht mehr akzeptiert. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass die kurze Frist, innerhalb derer der Vertragspartner seine Reklamation geltend machen muss (Artikel 1648 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), drei Monate ab Entdeckung des Mangels beträgt.

12. Unter keinen Umständen kann die DATARECUPERATIE für entgangenen Gewinn, indirekte oder Folgeschäden oder unvorhersehbare Schäden.

13. Die Rechnungen sind bar in Ypern zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die wiederhergestellten Daten werden erst nach Bezahlung der Rechnung übertragen. Die Übersendung der Rechnung dient der Mahnung. Die Rechnung gilt mangels Widerspruch per Einschreiben binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum als angenommen. Ein Abzug für Kaution, Barzahlung oder aus sonstigen Gründen darf vom Vertragspartner nicht geltend gemacht werden.

14. Jede Rechnung, die am festgelegten Fälligkeitsdatum ganz oder teilweise unbezahlt bleibt, wird kraft Gesetzes und ohne Inverzugsetzung, zuzüglich Zinsen in Höhe von 12 % pro Jahr ab Fälligkeit bis zum Tag der vollständigen Zahlung.

15. Bei auch nur teilweiser Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag infolge Fahrlässigkeit und ohne schwerwiegenden Grund wird der Rechnungsbetrag ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung von 12 %, mindestens jedoch 125,00, erhöht Euro und maximal 2.500,00 Euro und dies unbeschadet der Anwaltskosten und der Vollstreckungskosten.

16. Bei Nichtzahlung einer einzelnen Rechnung am Fälligkeitstag behält sich DATARECUPERATIE das Recht vor, vorherige Inverzugsetzung zur Einstellung weiterer Lieferungen und Arbeiten sowie die Salden aller anderen Rechnungen sofort fällig.

17. Unbeschadet des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts ist DATARECUPERATIE berechtigt, an allen Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihr zustehen in irgendeiner Weise zur vollen Zufriedenheit all dessen zur Verfügung gestellt wurde DATARECUPERATIE, gleich aus welchem ​​Grund, gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden, es sei denn, der Vertragspartner hat eine ausreichende Garantie oder Sicherheit für die Höhe dieser Forderung geleistet.

18. DATARECUPERATIE behält sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Entschädigung erforderlich ist: - bei Konkurs, WCO, Scheininsolvenz, Wechselprotest, Auflösung der Gesellschaft sowie bei Änderung der Rechtsverhältnisse des Vertragspartners - für den Fall, dass DATARECUPERATIE aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung und jeglichen Unfällen oder Vorkommnissen, die unseren normalen Geschäftsablauf beeinträchtigen, wie z. B. bekannter Fachkräftemangel, nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen oder ungelernte Arbeiter, Konkurslieferanten, etc...

19. Alle Streitigkeiten fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Abteilung Ypern der zuständigen Gerichte, unbeschadet des Rechts von DATARECUPERATIE, die Streitigkeit vor das Gericht des Wohnsitzes, des eingetragenen Sitzes, des Verwaltungssitzes, des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung und/oder des Büros der zu bringen Vertragspartner. Diese Gerichtsstandsregelung ändert sich nicht, wenn Wechsel auf den Vertragspartner gezogen werden.

20. Alle Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.

Festplattentür mit Wasserüberlastung getroffen

13. Juni 2016
13 JUN

Daten von einer verzoopenen Festplatte wurden erfolgreich wiederhergestellt

Warum Datarecuperatie® wählen?

Hightech-Labor

100% sicher

80% Erfolgsquote

24h / 7d verfügbar